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Forschungsprofessor / Forschungsprofessorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) entsprechend der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Human-Centered Security"
Technologie Campus Vilshofen
Aktualität: 28.06.2024

Anzeigeninhalt:

28.06.2024, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Technologie Campus Vilshofen
Forschungsprofessor / Forschungsprofessorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) entsprechend der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Human-Centered Security"
Ihre Aufgaben:
Im Rahmen der Forschungsprofessur oder Nachwuchsprofessur werden Sie am Technologie Campus Vilshofen tätig sein sowie den Schwerpunkt der Weiter- und Fortbildung insbesondere zum Thema Security Awareness, Training & Education mit innovativen Ansätzen der Gamification bzw. Entwicklungen rund um virtuelle Realität stärken. Sie tragen die wissenschaftliche Verantwortung des oben genannten Fach- und Forschungsgebiets und übernehmen Lehre, studentische Betreuung sowie Leitung von Bachelor- und Masterarbeiten in den relevanten Lehrgebieten. Die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen (Lehr-)Aufgaben in der Fakultät Angewandte Informatik wird vorausgesetzt. Gefordert ist weiterhin die Einwerbung von Forschungsförderungen in der Form von Drittmitteln. Für die Einwerbung drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte sowie Beteiligung an Forschungsverbünden müssen Anträge überwiegend in deutscher Sprache gestellt werden.
Das bringen Sie mit:
Als Bewerber oder Bewerberin mit praxiserprobter Kompetenz verfügen Sie über einschlägige Erfahrungen und belastbare Forschungsexpertise in mehreren der folgenden Punkte: Aufbau, Management und Leitung einer Forschungsgruppe im relevanten Forschungsgebiet Einwerbung drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte sowie Beteiligung an Forschungsverbünden Fundamentale und angewandte Forschung mit internationaler Reputation und einschlägigen Industriepartnern Nationale sowie internationale Projekte und wissenschaftliches Arbeiten in interdisziplinären Teams Lehre in den ausgeschriebenen Fachgebieten, insbesondere im Aufbau von Vorlesungen, Übungen, Praktika und Projektvorlesungen auf Masterniveau bis hin zur Entwicklung eigener Curricula Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten in den genannten Forschungsgebieten Die Bereitschaft zu interdisziplinärer wissenschaftlicher Arbeit insbesondere mit den bisherigen Schwerpunkten des Campus zu Angewandter Kryptographie sowie Künstlicher Intelligenz wird vorausgesetzt. Eine überzeugende Forschungsagenda, die die bestehenden Aktivitäten am TC Vilshofen erweitert, rundet Ihr Profil wünschenswert ab. Allgemeine Anforderungen Abgeschlossenes Hochschulstudium Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Pädagogische Eignung Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. Weitere Anforderungen für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Weitere Anforderungen für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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