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Informationen zur Anzeige:

IT-Professional (m/w/d) - Video-/Audio-/Medientechnik
München
Aktualität: 05.09.2024

Anzeigeninhalt:

05.09.2024, Polizeipräsidium München
München
Das Polizeipräsidium München sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung seines Teams in der Unterabteilung IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) eine(n)

IT-Professional (m/w/d) – Video-/Audio-/Medientechnik

Ihre Aufgaben

  • Planung, Beratung, Betrieb und Administration von Video-, Audio- und Mediensystemen
  • Erstellung von fachlichen und technischen Vorgaben bei der Auswahl und Beschaffung solcher Systeme
  • Bereitstellung und Administration von virtuellen Serverumgebungen
  • Definition, Umsetzung und Administration von Übertragungsnetzwerken
  • Beratung, Planung und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • 1st- und 2nd-Level-Support der medienrelevanten IT-Landschaft
  • Planung und Überwachung von Instandhaltungen und Erneuerungen
  • Steuerung und Koordinierung von externen Dienstleistern
  • Erstellen und Pflege von fachlichen und technischen Konzepten und Dokumentationen
  • Techniksupport bei Einsätzen und Veranstaltungen

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelorabschluss (z. B. Medientechnik/-informatik,
     Veranstaltungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informatik oder einen vergleichbaren Studiengang mit
     IT-Schwerpunkt)  
  • Bereitschaft und Übernahme von Verantwortung sowie zielgerichtetes Arbeiten, sowohl eigenständig als auch
     als Teamplayer
  • Lernbereitschaft, Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen
  • Gute kommunikative Fähigkeiten in Deutsch und Englisch (mind. B1)
  • Kenntnisse in den Bereichen Video-, Medien- und Netzwerktechnik sowie Grundkenntnisse auf dem Gebiet des
     IT-Grundschutzes wären wünschenswert

Unser Angebot

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Ihre Ideen gefragt sind
  • Eine Ausstattung mit qualitativem technischem Equipment
  • Flexible Arbeitszeiten durch gleitende Arbeitszeit
  • Ein unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit und gegenseitige Wertschätzung im Mittelpunkt stehen
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Kinderbetreuungsmöglichkeit bei Wohnsitz in München
  • Attraktiver Standort mit guter Verkehrsanbindung auch mit ÖPNV

Bei einer modernen Großstadtpolizei wie dem Polizeipräsidium München bieten wir Ihnen einen krisensicheren, abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.


Allgemeine Hinweise:
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit Ziel der Verbeamtung. Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (gem. Art. 10 – 12 BaySÜG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.

Bewerbung als Tarifbeschäftigter (m/w/d)

Für Tarifbeschäftigte (m/w/d) erfolgt die Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel der Verbeamtung. Die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L).

Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe 10 TV-L.

Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit des Qualifikationserwerbs für die dritte Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses im technischen Polizeiverwaltungsdienst. Es endet bei Vorliegen der allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Der Einstieg in das Beamtenverhältnis erfolgt in der dritten Qualifikationsebene des technischen Polizeiverwaltungsdienstes als technischer Oberinspektor (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A 10. Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert grundsätzlich 2 Jahre, an die sich bei entsprechender Bewährung die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anschließt.

Allgemeine und fachliche Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
sind unter anderem:
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Informatik, Elektrotechnik oder eine vergleichbare Studienrichtung)
      mit Bachelorabschluss
  • Einschlägige, in der Regel mehrjährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums
  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes  
  • Guter Leumund (Führungszeugnis, polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung) und geordnete wirtschaftliche
      Verhältnisse
  • Gesundheitliche Eignung
  • Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht überschritten sein

Bewerbung als Beamter (m/w/d)

Für Beamte (m/w/d) erfolgt die Übernahme in der dritten Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses im technischen Verwaltungsdienst unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe (bis maximal Besoldungsgruppe A 11).

Das Polizeipräsidium München

Die Polizei der bayerischen Landeshauptstadt ist die größte Polizeibehörde des Freistaates Bayern. Mit rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen wir jeden Tag für Ihre Sicherheit in München.

Ansprechpartner für Ihre Bewerbung

Für Fragen zum Tätigkeitsbereich steht Ihnen Herr Ranninger unter der Tel.: 089 / 6216-6500 sowie für personalrechtliche Auskünfte Frau Madl, Tel.: 089 / 6216-3129, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Bitte reichen Sie diese bis zum 13.10.2024 über das Bewerbungsportal der Bayerischen Polizei: www.bevi.polizei.bayern.de à IT-Jobs mit Bezug auf diese Ausschreibung bei uns ein. Dokumente können Sie in einer max. 5 MB großen PDF-Datei hochladen.

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.

Mit der Bewerbung erteilen die Bewerber (m/w/d) ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung
ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.

Schwerbehinderte Menschen (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 7 Abs. 3 BayGLG).

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