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Professor ­­/­­ Professorin (m/w/d) der BesGr. W2­­,­­ für das Lehrgebiet "Angewandte Künstliche Intelligenz" 28.06.2024 THD - Technische Hochschule Deggendorf Deggendorf
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Professor / Professorin (m/w/d) der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "Angewandte Künstliche Intelligenz"
Deggendorf
Aktualität: 28.06.2024

Anzeigeninhalt:

28.06.2024, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professor / Professorin (m/w/d) der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "Angewandte Künstliche Intelligenz"
Ihre Aufgaben:
Als zukünftige Professorin oder zukünftiger Professor mit fundierten theoretischen Kenntnissen und praxiserprobter Anwendungskompetenz vertreten Sie an der Fakultät für Angewandte Informatik u.a. folgende Bereiche in der Lehre und Forschung: Grundlagen der Informatik, Programmierung und Algorithmen und Datenstrukturen Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Deep Learning
Das bringen Sie mit:
Als zukünftige Stelleninhaberin oder zukünftiger Stelleninhaber sollten Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Informatik oder einem verwandten Fachgebiet vorweisen können. Wünschenswert sind zudem Kenntnisse in mindestens einer Anwendung der Künstlichen Intelligenz, idealerweise in einem der folgenden Bereiche: o Datenschutzfreundliche Trainingsmethoden o Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz o Hardware für die Beschleunigung des Training o Embedded Künstliche Intelligenz und FPGAs o Künstliche Intelligenz in der Wirtschaftsinformatik Die Befähigung und die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in modernen Lehrformen (z. B. Blended Learning) sowie in deutscher als auch englischer Sprache werden vorausgesetzt. Allgemeine Anforderungen o abgeschlossenes Hochschulstudium o besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird o pädagogische Eignung o besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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