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Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) IT-Sicherheit
Bonn
Aktualität: 15.03.2024
Anzeigeninhalt:
15.03.2024, Bundeskartellamt
Bonn
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) IT-Sicherheit
Beratung, Bewertung und Zusammenarbeit mit den operativen IT-Einheiten bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, insbesondere
Zum geplanten Einsatz oder der Entwicklung neuer IT-Verfahren, Software oder Anwendungen
Zu grundsätzlichen Fragen der IT-Sicherheit / Sicherheitstechnik
Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Informationssicherheitskultur, insbesondere
Konzeption von Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen und
Neugestaltung von Informationssicherheitsprozessen
Mitwirkung bei der Entwicklung und Fortschreibung von Informationssicherheitskonzepten und der Informationssicherheitsdokumentation
Eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst oder
Ein mit einem Bachelor oder Fachhochschul-Diplom erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Informatik bzw. vergleichbares Studium mit IT-bezogener Ausrichtung oder
Nachweislich vergleichbare Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse, vorzugsweise mit einer mehrjährigen Berufserfahrung im öffentlichen Verwaltungsdienst.
Sofern Sie einen ausländischen Bildungsabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen möglichst einen Nachweis über die Anerkennung dieses Abschlusses durch die Zentrale für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz bei. Weitere Informationen können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://www.kmk.org/zab entnommen werden.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
Ein freundliches, serviceorientiertes Auftreten
Ausgeprägte kommunikative und kooperative Fähigkeiten für die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern
Ausgeprägte Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
Eine selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
Eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache
Analytisches, ergebnisorientiertes Denken und Handeln
Schnelle Auffassungsgabe und Fähigkeit, komplexe Sachverhalte adressatenorientiert, verständlich und effizient vermitteln zu können
Ein hohes allgemeines IT-Verständnis
Das Einverständnis, sich einer (erweiterten) Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen
Von Vorteil sind außerdem:
Kenntnisse und Erfahrungen in einem der o. g. Einsatzbereiche
Kenntnisse der IT-Sicherheitsvorgaben der Bundesverwaltung
Kenntnisse in Themen aus angrenzenden Bereichen, wie dem Datenschutz
Berufsfeld
Bundesland
Standorte